Mit Schreiben vom 20. März 2013 hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) seine Auffassung zur Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen (Restaurationsleistungen) bei der Abgabe von Speisen und Getränken veröffentlicht. Jetzt hat das BMF die Übergangsregelung geändert. Die Grundsätze des Schreibens gelten in allen offenen Fällen. Hier finden Sie weitere Informationen.