Wir als Landesverband Hamburg weisen darauf hin, dass Arbeitnehmer während der Beschäftigung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz jederzeit ihren Personalausweis, Pass oder einen entsprechenden Ausweis- beziehungsweise Passersatz mitzuführen und den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen haben. Arbeitgeber finden das Formular zum Ausdrucken hier.