Der Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V. informiert, dass im Rahmen der laufenden Überbrückungshilfe III Plus Unternehmen, die von der Absage von Advents- und Weihnachtsmärkten im November und Dezember 2021 betroffen sind, bereits Unterstützung beantragen können. Der Förderzeitraum umfasst die Monate Juli bis Dezember 2021. Die Erstattung der förderfähigen Fixkosten ist bis zu 100 Prozent möglich, sofern ein Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent im Referenzzeitraum vorliegt. Hier sind die weiteren Informationen übersichtlich zusammengefasst.