Die Currywurst-Steuer
Der Bundesfinanzhof BFH hat in einem aktuellen Urteil neu über die Besteuerung an Imbissbuden entschieden: Entscheidend ist, ob Currywürste oder andere "einfach zubereitete Speisen" im Sitzen oder Stehen verzehrt werden. Der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent gilt demnach, wenn lediglich behelfsmäßige Verzehrvorrichtungen wie Ablagebretter das Essen im Stehen erlauben. Werden dagegen Tische und Sitzgelegenheiten bereitgestellt, sind 19 Prozent Mehrwertsteuer zu entrichten.
Laut Gericht setzen die neuen Kriterien dem alten Streit um die Größe von Verzehrtheken ein Ende. Ein Schlupfloch gibt es dennoch: Werden Tische und Bänke eines Standnachbarn genutzt, zahlt der Budenbesitzer nur den ermäßigten Steuersatz. Die Entscheidungen des BFH beruhen auf einem Urteil des EuGH vom 10. März 2011. Zu begrüßen ist die Anerkennung der Tatsache, dass Imbisse nicht mit Restaurants gleichgestellt sind, sondern auf ihre Speisen nur noch sieben Prozent Mehrwertsteuer abführen.
Alstervergnügen 2011: Die Vorbereitungen laufen
In wenigen Wochen geht es wieder los: Am Donnerstag, 1. September 2011, wird das 36. Hamburger Alstervergnügen eröffnet. Die Fläche rund um die Binnenalster wird dann vier Tage lang zur Freilichtbühne für Genuss, Unterhaltung und Kultur. Sechs verschiedene Bühnen sorgen für den passenden musikalischen Rahmen. Beliebte Highlights wie das Feuerwerkfestival, eine Wasser-Ski-Show und zahlreiche weitere Aktionen rund um die Binnenalster sind auch in diesem Jahr dabei.
Das 2. Hamburger Lions-Entenrennen wird im Rahmen des Alstervergnügens ausgetragen – und das Alstervergnügen wird grün: mit 50.000 Kilowattstunden Ökostrom, die für die Veranstaltung eingekauft wurden. Hamburg feiert die Alster und das Alstervergnügen, das in diesem Jahr unter dem Motto „Wer das Leben genießen will, muss das Rezept kennen“ steht.
Alle Informationen dazu gibt es auch unter www.alstervergnuegen.net.